Potentatengelder
Wenn sich politisch exponierte Personen (PEPs, zum Beispiel Staats- und Regierungschefs, Minister, Parlamentarier und gewisse hohe Beamte) unrechtmässig bereichern, schaffen sie diese Gelder oftmals ins Ausland und deponieren sie in internationalen Finanzzentren. Im Falle von Inhabern politischer Macht in Diktaturen spricht man auch von Potentatengeldern. Finanzinstitute müssen bei der Aufnahme von Geschäftsbeziehungen und bei der Durchführung von Transaktionen mit PEPs besondere Vorsicht walten lassen.
Gestohlene Gelder in der Schweiz
Fälle wie diejenigen des ehemaligen philippinischen Präsidenten Marcos, des haitianischen Ex-Präsidenten Duvalier oder des nigerianischen Ex-Präsidenten Abacha zeigen, dass bei Schweizer Banken immer wieder Gelder von korrupten Potentaten angelegt werden. Das Ansehen des Finanzplatzes Schweiz hat darunter beträchtlich gelitten.
Rückgabe von Potentatengeldern
Gelangen solche Gelder in die Schweiz, müssen sie lokalisiert, gesperrt, beschlagnahmt und an den Staat, aus dem sie stammen, zurückerstattet werden. Der Rückgabeprozess (Restitution) stellt dabei besondere Anforderungen an die involvierten Staaten: Sind die Gelder ins Herkunftsland zurückgeführt worden, sollte sicher gestellt werden, dass sie nicht wieder in den Kreislauf der Korruption eingeschleust werden und auf Umwegen schliesslich erneut auf einem ausländischen Bankkonto landen. Die Schweiz stützt sich bei der Abwehr von Potentatengeldern auf folgende fünf Pfeiler: Prävention, Identifikation, Blockierung, Rechtshilfe und Restitution.
Die UNO und die Weltbank wollen mit der so genannten StAR (Stolen Asset Recovery) Initiative die Rückführung gestohlener Vermögenswerte erleichtern. Die Schweiz hat sich besonders dafür eingesetzt, dass in der UNO Konvention gegen Korruption die Verpflichtung aufgenommen wird, unrechtmässige Guthaben an die Herkunftsländer zurück zu erstatten und die Opfer zu entschädigen. Diese Konvention ist seit 2005 in Kraft. Die Schweiz hat dieses Abkommen unterzeichnet, aber als eines der wenigen Länder noch nicht ratifiziert.
Speziell bietet das International Centre for Asset Recovery (ICAR) in Basel Ausbildungen und Beratung im Bereich “Rückerstattung von gestohlenen Vermögenswerten“ für die betroffenen Opferstaaten an.Aktion Finanzplatz Schweiz (AFP): AFP führt eine Kampagne zum Thema Potentatengelder durch. (www.aktionfinanzplatz.ch)
Erklärung von Bern (EvB): EvB verfolgt einige der Rückerstattungen der Potentatengelder sowie die damit verbundenen Gerichtsverfahren. (www.evb.ch)
Transparency International (TI) Schweiz: In Koalition mit anderen Schweizer NGOs setzt sich TI Schweiz für eine demokratische Rückführung gestohlener Vermögenswerte in ihre Herkunftsländer ein und für die zielgerechte und optimale Einsetzung der Gelder vor Ort. (www.transparency.ch)
Eidg. Departement für auswärtige Angelegenheiten EDA: (www.eda.admin.ch)
Internationale Akteure:
International Centre for Asset Recovery (ICAR): Neben Ausbildungsangeboten zum Thema „Rückführung gestohlener Vermögenswerte“ hat das ICAR zusätzlich eine Informationsplattform zum Themenbereich eingerichtet. (www.assetrecovery.org)
Weltbank: Sie bietet den Entwicklungsländern finanzielle und fachliche Unterstützung und ist unter anderem verantwortlich für die Geldtransaktionen im Rückgabeprozess von Potentantengeldern. (www.worldbank.org)