Illegitime Schulden

Laut Völkerrecht "erben" Regierungen die Schulden ihrer Vorgänger. In einigen Fällen entsteht bei der Durchsetzung dieses Rechts ein moralischer Konflikt, was an folgendem Beispiel veranschaulicht wird: Ein Diktator bereichert sich an den Staatskassen und hinterlässt seinem Land einen Schuldenberg von enormer Höhe. Nun sind die künftigen Generationen verpflichtet, das Geld zurückzuzahlen.

In diesem Zusammenhang wird von illegitimen Schulden (engl. odious debts) gesprochen. Gemäss der klassischen Definition müssen folgende drei Bedingungen erfüllt sein, damit Kredite als illegitime Schulden gelten:

  1. Die Kredite werden ohne Zustimmung der Bevölkerung aufgenommen.
  2. Die Kredite werden nicht im Interesse der Bevölkerung verwendet.
  3. Die Kreditgeber sind sich der Zweckentfremdung der Gelder bewusst.

Gesetzliche Lage

Momentan gibt es keine gesetzliche Regelung auf internationaler Ebene betreffend einem Beurteilungs- oder Streichungsverfahren für illegitime Schulden. Dies hat diverse Gründe. So ist beispielsweise die Beurteilung, wann eine Schuld illegitim ist, ein Streitpunkt. Denn soll eine Schuld auch dann als illegitim gelten, wenn der Grossteil der Bevölkerung das diktatorische Regime unterstützte?

Bislang hat die Schweiz offiziell zu diesem Thema keine klare Stellung genommen. Nach Aussage der Behörden hat die Schweiz keine Kredite gesprochen, die als illegitime Schulden gelten.

Nationale Akteure:
Aktion Finanzplatz Schweiz: AFP führte eine Kampagne zum Thema illegitime Schulden durch und organisiert Konferenzen. (www.aktionfinanzplatz.ch)

Internationale Akteure:
Odious debts: Forum zum Themenbereich „illegitime Schulden“ für den Austausch von Informationen, u.a. Informationen zum Thema Schulden der dritten Welt. (www.odiousdebts.org)