Geldwäscherei

Unter Geldwäscherei versteht man die Aktivität, Gelder von ihrer kriminellen Herkunft rein zu waschen, indem man ihre Herkunft verschleiert und sie in den legalen Wirtschaftskreislauf einfliessen lässt. Diese Gelder können von Verbrechen wie Drogenhandel, Korruption, Veruntreuung, Entführung, Erpressung oder Menschenhandel stammen. Es gibt vielfältige Techniken der Geldwäscherei – beispielsweise können Gelder in einem Offshore-Finanzzentrum, d.h. im Ausland gelegene Banken, zwischengelagert, und später durch eine Banküberweisung in die Schweiz gelangen. Oftmals werden auch in mehreren Ländern Konten verwendet, die zu einem späteren Zeitpunkt zusammengeführt werden. Diese Techniken tragen dazu bei, dass die kriminelle Herkunft der Gelder schwierig aufzudecken ist.

Die wichtigsten Pfeiler der Geldwäschereibekämpfung  sind Identifizierung der Kunden und der wirtschaftlich Berechtigten. In diesem Bereich gehört die Schweiz zu den Pionieren. So hat beispielsweise die Sorgfaltspflichtvereinbarung der Banken von 1977, die genaue Bestimmungen zur Identifikation der Kunden vorschreibt, internationale Bestrebungen beeinflusst. Daneben müssen Finanzinstitute verpflichtet werden, Meldungen an die Behörden zu erstatten, wenn ein Verdacht auf Geldwäscherei vorliegt.

Schweizerische Regelung der Bekämpfung von Geldwäscherei

In der Schweiz bestehen verschiedene Vorschriften zur Bekämpfung von Geldwäscherei. Sowohl die Bestrafung von Geldwäscherei als auch das nicht mit der gebührenden Sorgfalt erfolgte Feststellen des wirtschaftlich Berechtigten werden im Strafgesetzbuch geregelt (Art. 305bis und 305ter StGB). Das 1998 in Kraft getretene und im Jahr 2009 überarbeitete Bundesgesetz zur Bekämpfung von Geldwäscherei brachte zwei Neuerungen: Erstens wurden die im Bankensektor geltenden Sorgfaltspflichten auf alle im Finanzsektor tätigen Personen (Finanzintermediäre) ausgeweitet. Als Aufsichtbehörde fungiert die zum 1.1.2009 neu geschaffene Finanzmarktaufsichtsbehörde FINMA. Zweitens wurde die Meldepflicht bei begründetem Geldwäschereiverdacht eingeführt, wozu die Meldestelle für Geldwäscherei (MROS) im Bundesamt für Polizei geschaffen wurde. In den vergangenen fünf Jahren gingen bei der MROS jährlich durchschnittlich knapp 800 Meldungen wegen begründetem Verdacht auf Geldwäscherei ein. Die Weiterleitungsquote an die Strafverfolgungsbehörden in den vergangenen Jahren liegt bei 76%. Knapp 41% aller seit 1998 an die Strafverfolgungsbehörden weitergeleiteten Verdachtsmeldungen sind noch in Bearbeitung. Im internationalen Vergleich ist die Anzahl der Verdachtsmeldungen in der Schweiz ausserordentlich gering. Dies mag daran liegen, dass an den Begriff „begründeter“ Verdacht zu hohe Anforderungen gestellt werden. Im Gegenzug haben die in der Schweiz eingehenden Verdachtsmeldungen eine hohe Qualität, weshalb die Weiterleitungsquote im internationalen Vergleich hoch ist.

In der Schweiz gelten nur Verbrechen im Sinne des Strafgesetzbuches als Vortaten zur Geldwäscherei. Das Verstecken von Geldern aus Steuerdelikten (einschliesslich Steuerbetrug) ist deshalb genau so wenig strafbar wie zum Beispiel das Waschen von Geldern aus dem Handel von Kinderpornografie. Für Gelder aus solchen Delikten besteht auch keine Meldepflicht. Die gleiche Lücke gibt es bei einer Reihe von Korruptionsdelikten, wie beispielsweise bei der Privatbestechung.

Im internationalen Vergleichhat die Financial Action Task Force on Money Laundering (FATF) der Schweiz bei der Bekämpfung der Geldwäscherei im Jahr 2006 ein durchschnittliches Zeugnis ausgestellt.

Nationale Akteure:
Eidgenössische Finanzmarktaufsicht (FINMA): In der Schweiz ist die staatliche Aufsicht über die Banken, Versicherungsunternehmen, Börsen und Effektenhändler sowie weitere Finanzintermediäre in einer einzigen Finanzmarktaufsichtsbehörde zusammengefasst. Nebst der Eidgenössischen Bankenkommission (EBK) und dem Bundesamt für Privatversicherungen (BPV) ist auch die Kontrollstelle für die Bekämpfung der Geldwäscherei in diese Behörde integriert. Dem FINMA-Gesetz kommt die Funktion eines Dachgesetzes über die übrigen Gesetze zu. (www.finma.ch)
Meldestelle für Geldwäscherei (MROS): Die MROS ist die nationale Zentralstelle, welche Verdachtsmeldungen bezüglich Geldwäscherei, Terrorismusfinanzierung, Gelder verbrecherischer Herkunft oder krimineller Organisationen von Finanzintermediären entgegen nimmt, analysiert und allenfalls an die Strafverfolgungsbehörden weiterleitet. (www.fedpol.admin.ch)

Internationale Akteure:
Financial Action Task Force on Money Laundering (FATF): Die FATF ist das wichtigste Gremium der internationalen Zusammenarbeit gegen die Geldwäscherei. Aufgabe der FATF ist es, Methoden der Geldwäscherei aufzudecken, Empfehlungen für wirksame Massnahmen gegen die Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung zu entwickeln und die Geldwäschereipolitik auf internationaler Ebene mit internationalen Minimalstandards zu vereinheitlichen. (www.fatf-gafi.org)
Weiterführende Informationen:
Aktion Finanzplatz Schweiz: www.aktionfinanzplatz.ch
Eidgenössische Finanzverwaltung: www.efv.admin.ch
Eidgenössiche Spielbankenkommission: www.esbk.admin.ch
Schweizerische Bankiervereinigung: www.swissbanking.ch