Bankgeheimnis
Diskretionsschutz für Kunden
Das Bankgeheimnis, auch Bankkundengeheimnis genannt, schützt die Privatsphäre der Kunden. Der Diskretionsschutz verpflichtet das Bankenpersonal, Kundendaten gegenüber Dritten wie auch gegenüber Behörden geheim zu halten. Dieses Berufsgeheimnis ist mit demjenigen der Ärzte und Anwälte vergleichbar. Im Gegensatz zu den letztgenannten Berufsgruppen begehen Mitarbeiter der Banken ein Offizialdelikt, wenn sie Kundendaten preisgeben. Das heisst, der Staat verfolgt das Delikt auch dann, wenn kein Strafantrag eines Geschädigten vorliegt.
Beschränkte Gültigkeit
Das Schweizer Bankgeheimnis ist nicht unbeschränkt gültig. Bei Verdacht auf kriminelle Aktivitäten wie Geldwäscherei, organisiertes Verbrechen oder Terrorismusfinanzierung wird es aufgehoben. Jedoch führt der Verdacht auf Steuerhinterziehung nicht zu dessen Aufhebung. Für Fälle von Steuerhinterziehung sind die Steuerbehörden zuständig. Während die Banken gegenüber Strafverfolgungsbehörden grundsätzlich auskunftspflichtig sind, müssen sie Steuerbehörden keine Auskunft geben.
In der Schweiz sind anonyme Konten verboten. In der Bankenwelt gilt die „Know-your-customer-Regel“ („Kenne deinen Kunden-Regel“). Somit sind die Banken verpflichtet, ihre Kontoinhaber und allenfalls auch den wirtschaftlich Berechtigten des Kontos zu kennen.
Auch andere Länder kennen das Bankgeheimnis, dabei ist dasjenige von Österreich und Luxemburg dem der Schweiz am ähnlichsten.
Forum Finanzplatz Schweiz (FFS): Das FFS tritt für die Interessen des Schweizer Finanzplatzes ein und ist ein Zusammenschluss von Parlamentariern, Einzelpersönlichkeiten, Organisationen und Verbänden, die sich mit dem Finanzplatz Schweiz auseinandersetzen. (www.forumfinanzplatz.ch)
Institut für Wirtschaftsethik, Universität St. Gallen (IWE): Das IWE befasst sich unter anderem mit dem Themenkomplex „Bankgeheimnis, Informationsaustausch und Steuerwettbewerb. (www.iwe.unisg.ch)
Schweizerische Bankiervereinigung: (www.sbvg.ch) „Dossier zum Bankkundengeheimnis“
Eidg. Departement für auswärtige Angelegenheiten EDA: www.eda.admin.ch
Aktion Finanzplatz Schweiz: www.aktionfinanzplatz.ch
Vernunft Schweiz: www.vernunft-schweiz.ch