Motion Gysin: Whistleblower

Motion Gysin: Whistleblower

Die Motion Gysin wurde im Jahr 2003 vom Nationalrat Remo Gysin und dem Ständerat Dick Marty eingereicht. Die Motion wurde 2005 vom Ständerat und 2007 vom Nationalrat angenommen. Der Bundesrat arbeitet zur Zeit einen entsprechenden Gesetzesentwurf aus. In der Motion Gysin wird der Bundesrat aufgefordert, dem Parlament einen Gesetzesvorschlag folgenden Inhalts vorzulegen :
 
  • Im Obligationenrecht (Arbeitsvertrag) wird konkretisiert, unter welchen Voraussetzungen Personen, die ihr Wissen über Unregelmässigkeiten, beispielsweise Korruption, in einem Betrieb aufdecken (Whistleblower), vor ungerechtfertigter Entlassung und weiterer Diskriminierung geschützt werden. Nur als ultima ratio dürfen Whistleblower ihr Wissen an die Öffentlichkeit tragen.
  • Im gleichen Zusammenhang ist zu prüfen, ob die Sanktion des geltenden Rechts - eine Entschädigung bis zu sechs Monatslöhnen - genügt, um Arbeitgeber effektiv von einer missbräuchlichen Kündigung abzuhalten. Schärfere Sanktionen sind vorzuschlagen, wenn dies nicht der Fall ist.
  • Whistleblower sollen bei öffentlichrechtlicher Anstellung einen gleichwertigen Schutz wie bei privatrechtlicher Anstellung geniessen. Dem Amtsgeheimnis und der Zuständigkeit der Kantone ist Rechnung zu tragen.
  • Es ist zu prüfen, ob Amtsträgerinnen und Amtsträger des Bundes verpflichtet werden sollen, bei Ausübung ihrer amtlichen Tätigkeit wahrgenommene konkrete Verdachtsgründe für eine Straftat der zuständigen Behörde zu melden.