Konvention der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD)
Wirkungen der OECD-Konvention auf das schweizerische Korruptionsstrafrecht
Die Schweiz ratifizierte die Konvention am 31. Mai 2000. Zuvor hat das Parlament das Korruptionsstrafrecht revidiert und in verschiedenen Bereichen verschärft (siehe Art. 322ter ff. StGB). Es beinhaltet folgende Bestimmungen :
- Die Gewährung und Annahme von Schmiergeldern werden härter bestraft.
- Für aktive und passive Bestechung drohen Haftstrafen von bis zu 5 Jahren und die Verjährungsfrist beläuft sich auf 10 Jahre.
- Die Definition des Straftatbestandes ist weit gefasst und beinhaltet die aktive und passive Bestechung und die Vorteilsgewährung und –annahme.
- Schliesslich wurde im Steuerrecht die Abzugsfähigkeit von Bestechungsgeldern aufgehoben.
Umsetzung der Konvention
Die OECD hat die Implementierung der Konvention in allen Mitgliedsländern eingeleitet. Die vollständigen Berichte über jedes Land sind auf der Internetseite der OECD unter der Sektion "Kampf gegen die Korruption" ersichtlich. Die Internetseite der OECD beinhaltet vielseitige Informationen über das Thema Korruption.
