UNCAC: Erstes Treffen der Implementation Review Group

Obschon die UNO-Konvention gegen Korruption (UNCAC) bereits seit 2005 in Kraft ist, hatten die 140 Unterzeichnerstaaten erst an ihrer dritten Konferenz im November 2009 in Doha einen Überprüfungsmechanismus verabschiedet. An der Diskussion über die Ausgestaltung eines solchen Mechanismus war auch die UNCAC Coalition beteiligt, eine Koalition von Organisationen der Zivilgesellschaft – unter ihnen Transparency International Schweiz. Der Mechanismus beinhaltet eine Implementation Review Group (IRG), welche die Umsetzung begleiten und überwachen soll.

Überprüfung mittels „Peer Review“-Verfahren

Vom 28. Juni bis 2. Juli 2010 fand das erste Treffen der IRG in Wien statt. Dabei einigten sich die Vertreter der Vertragsstaaten unter anderem darauf, welche 30 Länder als erste auf die Implementierung der Konvention hin überprüft werden. Diese erste Runde der Überprüfung hat nun begonnen und soll bis im Juni 2011 abgeschlossen sein. Dabei kommt das so genannte „Peer Review“-Verfahren zur Anwendung: Vertreter von jeweils zwei Staaten besuchen das zu überprüfende Land und verfassen einen Bericht über die Umsetzung des Abkommens in der nationalen Gesetzgebung. Die Überprüfung basiert auf Freiwilligkeit. Kein Land kann zu einer Beteiligung gezwungen werden.

Die Schweiz war ursprünglich für die Überprüfung in dieser ersten Phase vorgesehen gewesen, wird nun allerdings erst im kommenden Jahr an die Reihe kommen. Die eidgenössischen Räte hatten dem Abkommen im März 2009 zugestimmt. Die UNCAC Coalition wird die Umsetzung weiterhin genau verfolgen und insbesondere auf den Einbezug der Zivilgesellschaft, der in der Konvention ausdrücklich erwähnt wird, drängen.