Korruptionsrisiken: Herausforderungen und Massnahmen
In jüngster Zeit gerieten einige der weltweit angesehensten Unternehmen ungewollt in die Schlagzeilen. Der Vorwurf: Korruption. Neben massiven Bussgeldern resultierten die Vorwürfe in einigen Fällen in Gefängnisstrafen für die Führungskräfte.
Die Entwicklung zeigt, dass weltweit Anstrengungen unternommen werden, illegale Geschäftspraktiken einzudämmen. Doch in Zeiten, in denen immer mehr Unternehmen versuchen, rasch in Schwellenländern Fuss zu fassen, steigt auch die Korruptionsgefahr. Die Zeit der Besinnung nach dem Zusammenbruch der globalen Finanzmärkte scheint vorüber zu sein.
In der Vergangenheit schien die Lage einfach. So bestach manch ein Exporteur, der neue Geschäfte im Ausland aufbauen wollte, Regierungsvertreter, um den Zuschlag für Verträge zu erhalten. Nach daraus resultierenden gross angelegten Untersuchungen im Rahmen des amerikanischen Foreign Corrupt Practices Act (FCPA) werden ausländische Unternehmen, die von potenziellen Kunden Bestechungsgelder für die Lieferung wichtiger Ressourcen erhalten, nun verklagt. Auch in anderen Ländern haben die Aufsichtsbehörden reagiert - zum Beispiel Grossbritannien mit dem Bribery Act 2010. Das Gesetz soll dazu beitragen, dass Bestechungsdelikte besser aufgedeckt werden und Gerichte effizienter darauf reagieren können. So werden etwa Verwaltungsräte und oberste Führungskräfte verstärkt in die Verantwortung genommen, wenn es darum geht, Bestechung zu verhindern.
In der Praxis bietet der Bribery Act einen effizienteren und robusteren Rahmen für die Bestechungsbekämpfung. Er definiert Verstösse im Zusammenhang mit der Zahlung oder dem Erhalt von Bestechungsgeldern (insbesondere in Bezug auf ausländische Regierungsvertreter) und erhöht die Verantwortung für die Corporate-Governance-Beauftragten. So liegt nun ein Strafbestand vor, wenn ein Unternehmen die Bezahlung von Bestechungsgeldern nicht verhindert. „Die Verabschiedung des Bribery Acts stellt einen Richtungswechsel bei der Bestechungsbekämpfung in Grossbritannien dar. Die Gesetzgebung wird auf das gleiche Niveau wie in den USA und anderen OECD-Staaten gehoben. In einigen Fällen übertrifft sie diese sogar. Das neue Gesetz und die darin verankerte „Liability Offence“ für Unternehmen soll die Unternehmen dazu bringen, ihre internen Richtlinien und Prozesse zur Bekämpfung von Bestechung kritisch zu überdenken und die Risiken angemessen zu bewerten“, erklärt Nic Carrington, Partner Forensic & Dispute Services bei Deloitte.
Für die Unternehmen bedeutet dies eine neue Herausforderung. Zwar will die britische Regierung vor Inkrafttreten des Gesetzes im Herbst ausführliche Richtlinien veröffentlichen, dennoch sollten Unternehmen schon jetzt sicherstellen, dass sie ausreichend und rechtzeitig vorbereitet sind.
Bei der Beratung von Unternehmen mit Sitz in Europa stellten wir fest, dass Korruptionsrisiken in den Risikomanagementprozessen gar nicht oder nur teilweise berücksichtigt werden. Unternehmen, die sich dem Problem angenommen haben, sind oftmals jene, die bereits mit Bestechungsvorwürfen oder/und einer aufsichtsrechtlichen Untersuchung konfrontiert wurden. Viele andere Unternehmen erkennen dagegen die potentiellen Risiken nicht oder gehen davon aus, dass sie nicht betroffen sind. Doch sollten sie potentielle Risiken einfach so in Kauf nehmen? Schliesslich drohen im schlimmsten Fall Gefängnisstrafen. Ist der Ernstfall erst einmal da, ist das Unternehmen im Zweifelsfall besser geschützt, wenn es nachweisen kann, dass es über effektive Kontrollen und Prozesse zur Korruptionsbekämpfung verfügt.
Die Verantwortlichen können mit den richtigen Vorkehrungen zudem verhindern, dass sie Geschäfte eingehen, die sowohl Ihrem Unternehmen als auch Ihren Angestellten schaden können. Die Investitionen in Schwellenländer halten an und immer mehr Anleger suchen nach neuen Wachstumsmärkten. Auch Unternehmen die sich normalerweise eher auf entwickelte und regulierte Märkten konzentrieren, sind hier aktiv und sollten mit gebotener Vorsicht vorgehen. So ziehen zum Beispiel viele Schweizer Unternehmen aus der Finanzdienstleistungs- und Life-Science-Branche die Gründung neuer Geschäfte in Asien in Betracht. Dabei stellen sich eine Reihe von wichtigen Fragen: Wer vergibt die nötigen Lizenzen? Wer verwaltet die Daten und wie lassen sich seriöse Geschäftspartner finden?
Um den Korruptionsrisiken vorzubeugen, empfiehlt es sich, Kontrollen und Prozesse zur Bekämpfung von Korruption in die Geschäftsentwicklungsstrategie mit einzubetten. Um das Korruptionsrisiko angemessen zu bewerten, können zum Beispiel Business-Intelligence-Experten und Ihre Teams potentielle Geschäftspartner so eingehend wie möglich prüfen und durchleuchten. Viele Unternehmen setzen ausgefeilte Zahlungskontrollmechanismen ein, um ungewöhnliche Zahlungsaktivitäten zu erkennen.
Geschäftsführer sollten sich die folgenden Fragen stellen, um zu prüfen, ob die Prozesse und Richtlinien in ihrem Unternehmen ausreichend sind:
Wie bei all diesen Risiken hängt der Erfolg vor allem von der Entschlossenheit einiger weniger Verwaltungsräte und Geschäftsführer ab, damit die nötigen Ressourcen eingesetzt und effektive Korruptionsrisikokontrollen mit der Geschäftsentwicklung vereinbart werden können. Dieses Problem sorgt schon seit einiger Zeit für Gesprächsstoff. Es ist nun höchste Zeit, diese Investition zu tätigen und für ein sicheres Geschäftswachstum zu sorgen.
Autor: Chris Philipps, Verantwortlicher Partner, Forensic & Dispute Services, Deloitte AG
Die Entwicklung zeigt, dass weltweit Anstrengungen unternommen werden, illegale Geschäftspraktiken einzudämmen. Doch in Zeiten, in denen immer mehr Unternehmen versuchen, rasch in Schwellenländern Fuss zu fassen, steigt auch die Korruptionsgefahr. Die Zeit der Besinnung nach dem Zusammenbruch der globalen Finanzmärkte scheint vorüber zu sein.
In der Vergangenheit schien die Lage einfach. So bestach manch ein Exporteur, der neue Geschäfte im Ausland aufbauen wollte, Regierungsvertreter, um den Zuschlag für Verträge zu erhalten. Nach daraus resultierenden gross angelegten Untersuchungen im Rahmen des amerikanischen Foreign Corrupt Practices Act (FCPA) werden ausländische Unternehmen, die von potenziellen Kunden Bestechungsgelder für die Lieferung wichtiger Ressourcen erhalten, nun verklagt. Auch in anderen Ländern haben die Aufsichtsbehörden reagiert - zum Beispiel Grossbritannien mit dem Bribery Act 2010. Das Gesetz soll dazu beitragen, dass Bestechungsdelikte besser aufgedeckt werden und Gerichte effizienter darauf reagieren können. So werden etwa Verwaltungsräte und oberste Führungskräfte verstärkt in die Verantwortung genommen, wenn es darum geht, Bestechung zu verhindern.
In der Praxis bietet der Bribery Act einen effizienteren und robusteren Rahmen für die Bestechungsbekämpfung. Er definiert Verstösse im Zusammenhang mit der Zahlung oder dem Erhalt von Bestechungsgeldern (insbesondere in Bezug auf ausländische Regierungsvertreter) und erhöht die Verantwortung für die Corporate-Governance-Beauftragten. So liegt nun ein Strafbestand vor, wenn ein Unternehmen die Bezahlung von Bestechungsgeldern nicht verhindert. „Die Verabschiedung des Bribery Acts stellt einen Richtungswechsel bei der Bestechungsbekämpfung in Grossbritannien dar. Die Gesetzgebung wird auf das gleiche Niveau wie in den USA und anderen OECD-Staaten gehoben. In einigen Fällen übertrifft sie diese sogar. Das neue Gesetz und die darin verankerte „Liability Offence“ für Unternehmen soll die Unternehmen dazu bringen, ihre internen Richtlinien und Prozesse zur Bekämpfung von Bestechung kritisch zu überdenken und die Risiken angemessen zu bewerten“, erklärt Nic Carrington, Partner Forensic & Dispute Services bei Deloitte.
Für die Unternehmen bedeutet dies eine neue Herausforderung. Zwar will die britische Regierung vor Inkrafttreten des Gesetzes im Herbst ausführliche Richtlinien veröffentlichen, dennoch sollten Unternehmen schon jetzt sicherstellen, dass sie ausreichend und rechtzeitig vorbereitet sind.
Bei der Beratung von Unternehmen mit Sitz in Europa stellten wir fest, dass Korruptionsrisiken in den Risikomanagementprozessen gar nicht oder nur teilweise berücksichtigt werden. Unternehmen, die sich dem Problem angenommen haben, sind oftmals jene, die bereits mit Bestechungsvorwürfen oder/und einer aufsichtsrechtlichen Untersuchung konfrontiert wurden. Viele andere Unternehmen erkennen dagegen die potentiellen Risiken nicht oder gehen davon aus, dass sie nicht betroffen sind. Doch sollten sie potentielle Risiken einfach so in Kauf nehmen? Schliesslich drohen im schlimmsten Fall Gefängnisstrafen. Ist der Ernstfall erst einmal da, ist das Unternehmen im Zweifelsfall besser geschützt, wenn es nachweisen kann, dass es über effektive Kontrollen und Prozesse zur Korruptionsbekämpfung verfügt.
Die Verantwortlichen können mit den richtigen Vorkehrungen zudem verhindern, dass sie Geschäfte eingehen, die sowohl Ihrem Unternehmen als auch Ihren Angestellten schaden können. Die Investitionen in Schwellenländer halten an und immer mehr Anleger suchen nach neuen Wachstumsmärkten. Auch Unternehmen die sich normalerweise eher auf entwickelte und regulierte Märkten konzentrieren, sind hier aktiv und sollten mit gebotener Vorsicht vorgehen. So ziehen zum Beispiel viele Schweizer Unternehmen aus der Finanzdienstleistungs- und Life-Science-Branche die Gründung neuer Geschäfte in Asien in Betracht. Dabei stellen sich eine Reihe von wichtigen Fragen: Wer vergibt die nötigen Lizenzen? Wer verwaltet die Daten und wie lassen sich seriöse Geschäftspartner finden?
Um den Korruptionsrisiken vorzubeugen, empfiehlt es sich, Kontrollen und Prozesse zur Bekämpfung von Korruption in die Geschäftsentwicklungsstrategie mit einzubetten. Um das Korruptionsrisiko angemessen zu bewerten, können zum Beispiel Business-Intelligence-Experten und Ihre Teams potentielle Geschäftspartner so eingehend wie möglich prüfen und durchleuchten. Viele Unternehmen setzen ausgefeilte Zahlungskontrollmechanismen ein, um ungewöhnliche Zahlungsaktivitäten zu erkennen.
Geschäftsführer sollten sich die folgenden Fragen stellen, um zu prüfen, ob die Prozesse und Richtlinien in ihrem Unternehmen ausreichend sind:
- Verfügt das Unternehmen über Richtlinien zur Bekämpfung von Korruption, die von der Geschäftsführung eindeutig und konsequent unterstützt werden? Wird so eine angemessene „Führungsbotschaft“ vermittelt?
- Sind Korruptionsprozesse und -kontrollen Teil des täglichen Geschäfts?
- Bietet das Unternehmen seinen Angestellten, Vertretern und Geschäftspartnern regelmässige Schulungen in Bezug auf seine Korruptionsprozesse?
- Überwacht das Unternehmen die Einhaltung der Korruptionsbekämpfungsprozesse durch die Angestellten, Vertreter und Geschäftspartner, beispielsweise anhand von internen Revisionsbesuchen und/oder Befragungen?
- Verfügt das Unternehmen über einen Mechanismus, der es den Angestellten, Vertretern und Geschäftspartnern erlaubt, auf vertraulicher Basis mögliche Korruptionsaktivitäten zu melden, beispielsweise über eine Telefon-Hotline?
Wie bei all diesen Risiken hängt der Erfolg vor allem von der Entschlossenheit einiger weniger Verwaltungsräte und Geschäftsführer ab, damit die nötigen Ressourcen eingesetzt und effektive Korruptionsrisikokontrollen mit der Geschäftsentwicklung vereinbart werden können. Dieses Problem sorgt schon seit einiger Zeit für Gesprächsstoff. Es ist nun höchste Zeit, diese Investition zu tätigen und für ein sicheres Geschäftswachstum zu sorgen.
Autor: Chris Philipps, Verantwortlicher Partner, Forensic & Dispute Services, Deloitte AG
