Das öffentliche Beschaffungswesen: Kantonale Lobbyarbeit im Visier von TI Schweiz

Das öffentliche Beschaffungswesen gehört zu den bedeutungsvollsten und auch korruptionsanfälligsten Bereichen der Schweizerischen Volkswirtschaft. Die ausserordentliche Bedeutung der öffentlichen Beschaffungen zeigt sich vor allem mit Blick auf das jährliche Ausgabevolumen von etwa 40 Mrd. Franken für Lieferungen, Dienstleistungen und Bauten, welche ungefähr 25% aller Staatsausgaben und 8% des BIP der Schweiz ausmachen. 80% des gesamten Ausgabevolumens fallen auf die Kantone und die Gemeinden. Um Korruption und anderes unlauteres Wettbewerbsverhalten zu verhindern, ist es zentral, dass die Grundsätze der Transparenz und der Chancengleichheit im Wettbewerb während des gesamten Verfahrens umgesetzt werden.

Momentan unterliegt das öffentliche Beschaffungswesen der Schweiz einem grundlegenden Wandel, sowohl in praktischer als auch in rechtlicher Hinsicht. Die Hauptgründe sind einerseits die Anpassung der rechtlichen Grundlagen an die neuen Kommunikationsmethoden, insbesondere die Einführung der Internetplattform simap.ch für alle öffentlichen Beschaffungen in der Schweiz, und andererseits die Durchsetzung der Forderung nach einer Vereinfachung des Rechtsystems im Interesse der Anwender.

Am 1. Januar 2010 ist die revidierte Verordnung über das öffentliche Beschaffungswesen in Kraft getreten, welche anstelle der geplanten Totalrevision des entsprechenden Bundesgesetzes durchgeführt worden ist. Das Beschaffungsrecht wurde zum einen modernisiert: es wurden Regelungen zu den neuen Informationstechnologien eingeführt und die elektronische Plattform (www.simap.ch) im Bereich des öffentlichen Beschaffungswesens für Bund, Kantone und Gemeinden geschaffen. Gleichzeitig sollte die Abwicklung komplexer Beschaffungen flexibilisiert werden: durch die Einführung einer funktionalen Ausschreibung, die Auflistung expliziter Zuschlagskriterien (wie zum Beispiel Nachhaltigkeit, Innovationsgehalt, Fachkompetenz) und die Möglichkeit in der Angebotsphase verschiedene Varianten zu präsentieren. Schweizweit harmonisiert ist das Beschaffungswesen durch die Verordnungsänderung noch nicht. Auf internationaler Ebene sind im Moment im Rahmen der Welthandelsorganisation die Verhandlungen über das WTO-Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen im Gange, die gegen Ende dieses Jahres abgeschlossen werden sollten. Auch durch starken Widerstand seitens der Kantone verzögern sich die Totalrevision des Bundesgesetzes und die damit verbundene Harmonisierung. Aktuell gelten in der Schweiz neben dem Bundesgesetz, der interkantonalen Vereinbarung und dem WTO-Übereinkommen 26 kantonale und noch mehr kommunale unterschiedliche Regelungen im Beschaffungsrecht. Dieser rechtliche „Dschungel“ schafft keine Transparenz.

Nachdem TI Schweiz bis im Sommer 2009 den Fokus auf die Totalrevision des Bundesgesetzes richtete, stehen nun Vorstösse auf kantonaler Ebene im Vordergrund. Mit den Kantonen Zürich und Bern konnte TI Schweiz den Dialog bereits erfolgsversprechend aufnehmen. Zusätzlich versucht TI Schweiz ihre Anliegen durch eine Änderung der verwaltungsrechtlichen Praxis durchzusetzen.

Dabei richtet TI Schweiz ihren Schwerpunkt auf die Prävention. Drei Kernelemente sind aus ihrer Sicht zur rechtlichen und tatsächlichen Verbesserung im Beschaffungswesen von Bedeutung:

  • Ein generelles Verhandlungsverbot: Die Möglichkeit über Preis oder Preisnachlässe während des Vergabeverfahrens auf Bundesebene zu verhandeln soll verboten werden, um wettbewerbsverzerrende und korrupte Absprachen verhindern zu können.
  • Bestechung als Ausschlussgrund: Ein Anbieter, der wegen Bestechung rechtskräftig verurteilt worden ist oder während des laufenden Vergabeverfahrens besticht, soll von diesem ausgeschlossen werden.
  • Die Einführung einer Integritätsklausel: Eine Integritätsklausel, die von Transparency International entwickelt wurde und bereits weltweit ihre Anwendung findet, soll auf kantonaler und Bundesebene eingeführt werden. Die Klausel hat sich als effektives Instrument zur Korruptionsprävention erwiesen.