Leitfaden für Whistleblower
Reden ist Silber, Schweigen ist Gold?
Besonders am Arbeitsplatz wird womöglich aus Angst vor negativen Folgen zu oft geschwiegen, wenn es darum ginge, Unregelmässigkeiten und Missstände aufzudecken. Arbeitnehmende, die an ihrem Arbeitsplatz Missstände beobachten und diese aufdecken möchten, nennt man Hinweisgeber oder Whistleblower. Zum heutigen Zeitpunkt existiert in der Schweiz ein ungenügender Rechtsschutz für diese Arbeitnehmer und in den meisten Fällen werden Hinweisgeber noch immer als Denunzianten oder Nestbeschmutzer behandelt. Die meisten von ihnen müssen sich ausserdem wegen Verletzung der Treuepflicht vor Gericht verantworten. Whistleblower sind aber nicht einfach Denunzianten, sondern setzen sich für die korrekte Anwendung der Gesetze oder firmeninternen Richtlinien ein. Häufig handeln sie in der Überzeugung, dem eigenen Unternehmen zu helfen.
Die Dunkelziffer nicht aufgedeckter korrupter Handlungen ist mit über 95% sehr hoch. Es ist also oft mutigen Mitarbeitern zu verdanken, dass eine Ungereimtheit überhaupt ans Licht kommt! Eine Verbesserung der momentanen Rechtssituation wäre als Nutzen und Schutz der Whistleblower selbst, aber auch als Vorteil und Chance für Unternehmen und natürlich der Gesellschaft im Allgemeinen anzusehen.
TI Schweiz hat in einer Liste zahlreiche Kontakt- und Anlaufstellen gesammelt und einen Leitfaden für Whistleblower verfasst. In diesem erläutern wir die aktuelle Rechtslage, geben Tipps für potentielle Hinweisgeber und erklären, wie bei Meldungen am besten vorgegangen wird und was dabei unbedingt beachtet werden muss. Mitte Januar 2010 wurde dieser Leitfaden an zahlreiche städtische und kantonale Ombudsstellen, Rechtsberatungsstellen, Gewerkschaften und Personalämter verschickt. Die kontaktierten Stellen zeigten sich sehr interessiert und wir konnten wertvolles Feedback in den Leitfaden einarbeiten. Der Leitfaden wird diesen Stellen in gedruckter Form zur Verfügung gestellt und kann auch bei TI Schweiz bestellt werden (info@transparency.ch). Ausserdem wird der Leitfaden über diese Ämter und Anlaufstellen einem breiteren Kreis von Betroffenen und Interessierten zur Verfügung stehen.
Unser Leitfaden ist bereits in der Mitgliederzeitung „Context“ des Verbandes KV Schweiz vorgestellt worden und ein Bericht mit der Thematik des Whistleblowings wurde in der Limmattaler Zeitung veröffentlicht. Weitere Artikel über den Leitfaden, unter anderem im Mitgliedermagazin "Comtext" der Gewerkschaft Kommunikation, folgen in den kommenden Wochen. Dies sind weitere wichtige Schritte in Richtung des von TI Schweiz angestrebten Ziels: Die Sensibilisierung der Arbeitnehmenden und der gesamten Öffentlichkeit gegenüber diesem Thema und das Mutmachen potentieller Whistleblower.
In Ergänzung zu diesem Projekt erstellt TI Schweiz momentan ein Leitfaden für Unternehmen im Umgang mit Whistleblowern. Dieser soll Betrieben insbesondere KMU aufzeigen, welchen Nutzen interne Meldesysteme und andere präventive Massnahmen bieten können.
Die Dunkelziffer nicht aufgedeckter korrupter Handlungen ist mit über 95% sehr hoch. Es ist also oft mutigen Mitarbeitern zu verdanken, dass eine Ungereimtheit überhaupt ans Licht kommt! Eine Verbesserung der momentanen Rechtssituation wäre als Nutzen und Schutz der Whistleblower selbst, aber auch als Vorteil und Chance für Unternehmen und natürlich der Gesellschaft im Allgemeinen anzusehen.
TI Schweiz hat in einer Liste zahlreiche Kontakt- und Anlaufstellen gesammelt und einen Leitfaden für Whistleblower verfasst. In diesem erläutern wir die aktuelle Rechtslage, geben Tipps für potentielle Hinweisgeber und erklären, wie bei Meldungen am besten vorgegangen wird und was dabei unbedingt beachtet werden muss. Mitte Januar 2010 wurde dieser Leitfaden an zahlreiche städtische und kantonale Ombudsstellen, Rechtsberatungsstellen, Gewerkschaften und Personalämter verschickt. Die kontaktierten Stellen zeigten sich sehr interessiert und wir konnten wertvolles Feedback in den Leitfaden einarbeiten. Der Leitfaden wird diesen Stellen in gedruckter Form zur Verfügung gestellt und kann auch bei TI Schweiz bestellt werden (info@transparency.ch). Ausserdem wird der Leitfaden über diese Ämter und Anlaufstellen einem breiteren Kreis von Betroffenen und Interessierten zur Verfügung stehen.
Unser Leitfaden ist bereits in der Mitgliederzeitung „Context“ des Verbandes KV Schweiz vorgestellt worden und ein Bericht mit der Thematik des Whistleblowings wurde in der Limmattaler Zeitung veröffentlicht. Weitere Artikel über den Leitfaden, unter anderem im Mitgliedermagazin "Comtext" der Gewerkschaft Kommunikation, folgen in den kommenden Wochen. Dies sind weitere wichtige Schritte in Richtung des von TI Schweiz angestrebten Ziels: Die Sensibilisierung der Arbeitnehmenden und der gesamten Öffentlichkeit gegenüber diesem Thema und das Mutmachen potentieller Whistleblower.
In Ergänzung zu diesem Projekt erstellt TI Schweiz momentan ein Leitfaden für Unternehmen im Umgang mit Whistleblowern. Dieser soll Betrieben insbesondere KMU aufzeigen, welchen Nutzen interne Meldesysteme und andere präventive Massnahmen bieten können.
