Internationaler Anti-Korruptionstag am 9. Dezember 2009
Bern, 8. Dezember 2009. Die UNO hat den 9. Dezember zum Internationalen Anti-Korruptionstag erklärt. Transparency International Schweiz möchte die Gelegenheit nutzen, die Öffentlichkeit auf die Existenz und Folgen von Korruption – auch in der Schweiz – aufmerksam zu machen.
Zur Korruption im Allgemeinen
Transparency International (TI) definiert Korruption als Missbrauch von anvertrauter Macht zum privaten Vorteil. Korruption ist kein Kavaliersdelikt, es ist eine Straftat, die schwere materielle und immaterielle Schäden verursacht. Bestechung, Betrug und Veruntreuung von Geldern schaden aber nicht nur Institutionen, Organisationen und Unternehmen. Es ist vor allem der einzelne Bürger, der unter den Folgen der Korruption leidet. Die Weltbank geht davon aus, dass jeder Mensch durchschnittlich 7% seiner Arbeitsleistung für Korruptionsschäden aufbringen muss. Gemäss dem Corruption Perceptions Index 2009 von TI werden Korruption und deren Folgen in Drittwelt- und Schwellenländern verschärft wahrgenommen. Korruption untergräbt das Vertrauen der Bürger in das politische und wirtschaftliche System, die Rechtsstaatlichkeit, die Institutionen und die Führung eines Landes. Aber auch Industrieländer haben mit der Problematik zu kämpfen. Das Thema „Korruption“ war jedoch lange ein Tabu: erst in den Neunzigerjahren brachten einige spektakuläre und medienwirksame Korruptionsfälle (Zürcher Wirteaffäre, Klärschlammaffäre) das Bild der sauberen, korruptionsfreien Schweiz ins Wanken. Gemäss dem Bundesamt für Statistik gab es im Jahre 2007 15 Verurteilungen wegen Bestechungsdelikten in der Schweiz, davon betrafen 12 die aktive Bestechung von schweizerischen Amtsträgern (Art. 322ter des Schweizerischen Strafgesetzbuches, StGB). Die Dunkelziffer ist allerdings sehr hoch: gemäss Experten kommen über 90% aller Fälle nicht ans Licht. Wie verschiedene aktuelle Studien (siehe unten) zeigen, besteht ein enger Zusammenhang zwischen schlechter Wirtschaftslage und dem erhöhten Risiko von Wirtschaftsdelikten, darunter Korruption.
Fakten
Was passiert auf internationaler Ebene?
Zum sechsten Mal jährt sich nun der Internationale Anti-Korruptionstag, der von der UNO ins Leben gerufen wurde. Anlass dafür war die Unterzeichnung der UNCAC am 9. Dezember 2003. Über 100 Staaten hatten sich damals für die Bekämpfung und Prävention der Korruption ausgesprochen. 2005 trat die UNCAC in Kraft und wurde bis heute von 141 Staaten ratifiziert.
In Doha, Katar, wurde am 13. November dieses Jahres über die weitere Zukunft der internationalen Korruptionsbekämpfung entschieden. Das Resultat der Konferenz ist ernüchternd. Die Vertragsstaaten haben sich für einen Überprüfungsmechanismus der UNCAC auf freiwilliger Basis entschieden. Die einzelnen Vertragsstaaten dürfen die Länderbesuche der Prüfgruppen verweigern und sich auch gegen die Veröffentlichung der jeweiligen Länderberichte stellen. Die Zivilgesellschaft wird in den Überprüfungsmechanismus nicht mit einbezogen wie es bei anderen internationalen Instrumenten der Fall ist (OECD Convention on Combating Bribery of Foreign Public Officials , Criminal Law Convention on Corruption of the European Council). Die UNCAC Coalition, bei der Transparency International Schweiz Mitglied ist, bedauert diesen Entscheid. Sie befürchtet, dass bei gewissen Staaten Anti-Korruptionsbemühungen ohne zwingende Überwachungsmechanismen ein reines Lippenbekenntnis bleiben. Die Koalition wird weiterhin aktiv bleiben und zu den jeweiligen Ländern Schattenberichte verfassen.
Fälle aus der Schweiz
Fall 1: Visa gegen Schmiergeld erteilt
(Quellen: Berner Zeitung BZ 21.8.09, swissinfo.ch 10.12.06, NZZ 4.2.08)
Im August 2009 klagte die Bundesanwaltschaft den ehemaligen Kanzleichef der Schweizer Botschaft in Peru wegen mutmasslicher Visa-Fälschungen und Korruption beim Bundesstrafgericht in Bellinzona an. Dieser stand als Botschaftssekretär der Visa-Abteilung in Lima bis September 2004 vor. Während dieser Zeit soll der Botschaftssekretär mehrfach missbräuchlich und gegen Geld und andere unrechtmässige Vorteile Visa gefälscht und ausgestellt haben. Im März 2005 wurde er verhaftet und sass während drei Wochen in Untersuchungshaft. Die Bundesanwaltschaft fordert eine Verurteilung des Ex-Diplomaten von bis zu siebeneinhalb Jahren wegen passiver Bestechung (Art. 322quater StGB), ungetreuer Amtsführung (Art. 314 StGB) und Amtsmissbrauch (Art. 312 StGB). Der Prozesstermin ist noch nicht festgelegt. Gemäss den Informationen des Bundesstrafgerichts sei aber bis Ende Jahr mit einem Urteil zu rechnen.
Anklagen und auch Verurteilungen wegen korrupten Handlungen im Zusammenhang mit der unrechtmässigen Abgabe von Visa in jüngerer Zeit betreffen auch Botschaftsangestellte in Moskau, Nigeria, Oman, Kongo (Kinshasa) und Serbien. Eine vertrauliche Liste des Aussenministeriums hatte gezeigt, dass 33 Schweizer Botschaften vom EDA selbst als korruptionsgefährdet eingestuft wurden. (Sonntagszeitung 10.12.06)
Fall 2: Whistleblowing im Sozialamt Zürich – Zivilcourage wird belohnt, oder? (NZZ 4.11.09)
Im Februar 2007 haben zwei Mitarbeiterinnen des Zürcher Sozialamts einem Journalisten der „Weltwoche“ vertrauliche Unterlagen übergeben und dadurch mehrere Fälle von Sozialhilfe-Missbrauch an die Öffentlichkeit gebracht. Die zwei Angestellten der Stadt gaben später ihr Vorgehen zu und wurden von der Polizei von ihrem Arbeitsplatz abgeführt. Im März 2008 folgte die fristlose Entlassung. Vor dem Bezirksgericht sprach die Einzelrichterin die beiden Frauen frei – sie attestierte zwar eine Amtsgeheimnisverletzung, aber die beiden Angeklagten hätten einen Rechtfertigungsgrund gehabt, die Öffentlichkeit zu informieren. Die beiden Mitarbeiterinnen «hätten keine andere Möglichkeit gehabt, auf die Missstände in der Zürcher Sozialhilfe aufmerksam zu machen», so die Einzelrichterin gegenüber der NZZ. Ein Urteil des Bundesgerichtes stützt diese Ausnahme-Klausel. Der Zürcher Stadtrat reichte Anfang November Rekurs gegen das Urteil der Einzelrichterin ein. Es gehe um zentrale Fragen des Amtsgeheimnisses und damit um wichtige Interessen der Stadt, so der Stadtrat in seiner Mitteilung. Insbesondere das Sozialdepartement, die Stadtpolizei, städtische Spitäler und -heime befassten sich mit Themen, die hohe Vertraulichkeit erforderten, begründet der Stadtrat seinen Entscheid. Die Stellen müssten daher wissen, unter welchen Bedingungen diese Vertraulichkeit geschützt ist. Der Rekurs ist hängig.
Links:
Zur Korruption im Allgemeinen
Transparency International (TI) definiert Korruption als Missbrauch von anvertrauter Macht zum privaten Vorteil. Korruption ist kein Kavaliersdelikt, es ist eine Straftat, die schwere materielle und immaterielle Schäden verursacht. Bestechung, Betrug und Veruntreuung von Geldern schaden aber nicht nur Institutionen, Organisationen und Unternehmen. Es ist vor allem der einzelne Bürger, der unter den Folgen der Korruption leidet. Die Weltbank geht davon aus, dass jeder Mensch durchschnittlich 7% seiner Arbeitsleistung für Korruptionsschäden aufbringen muss. Gemäss dem Corruption Perceptions Index 2009 von TI werden Korruption und deren Folgen in Drittwelt- und Schwellenländern verschärft wahrgenommen. Korruption untergräbt das Vertrauen der Bürger in das politische und wirtschaftliche System, die Rechtsstaatlichkeit, die Institutionen und die Führung eines Landes. Aber auch Industrieländer haben mit der Problematik zu kämpfen. Das Thema „Korruption“ war jedoch lange ein Tabu: erst in den Neunzigerjahren brachten einige spektakuläre und medienwirksame Korruptionsfälle (Zürcher Wirteaffäre, Klärschlammaffäre) das Bild der sauberen, korruptionsfreien Schweiz ins Wanken. Gemäss dem Bundesamt für Statistik gab es im Jahre 2007 15 Verurteilungen wegen Bestechungsdelikten in der Schweiz, davon betrafen 12 die aktive Bestechung von schweizerischen Amtsträgern (Art. 322ter des Schweizerischen Strafgesetzbuches, StGB). Die Dunkelziffer ist allerdings sehr hoch: gemäss Experten kommen über 90% aller Fälle nicht ans Licht. Wie verschiedene aktuelle Studien (siehe unten) zeigen, besteht ein enger Zusammenhang zwischen schlechter Wirtschaftslage und dem erhöhten Risiko von Wirtschaftsdelikten, darunter Korruption.
Fakten
- Weltweit wird die Schadenssumme von Korruption von der Weltbank auf 1000 Milliarden USD jährlich geschätzt.
- Gemäss einer Studie von Ernst & Young (European fraud survey 2009) sind die Täter von Wirtschaftsdelikten überwiegend im mittleren und oberen Management zu finden. Der Trend zeigt, dass Betrugsrisiko und Toleranz gegenüber unethischem Verhalten steigen. Wirtschaftlicher Erfolgsdruck ist ein Handlungsmotiv für Wirtschaftsdelikte. 57 % der befragten Westeuropäer gaben an, unethisches Verhalten sei berechtigt, wenn es den Konkurs des Unternehmens in schlechten Zeiten verhindere. Die Rezession sei ein wesentlicher Faktor, der das Risiko von Wirtschaftsdelikten, darunter auch korrupte Praktiken, erhöhe.
- Mangelnde interne wie externe Kontrollinstrumente erschweren Umsetzung und Einhaltung von firmen- und organisationsinternen Richtlinien. Kurz: Vielerorts fehlt die Kontrolle. (KPMG, Integrity Survey 2008–2009)
- PWC veröffentlichte dieses Jahr eine Studie, in der aufgezeigt wird, dass in wirtschaftlich schwierigen Situationen oft als erstes bei Compliancemechanismen gespart wird. Dabei waren in den letzten 12 Monaten 17% aller Schweizer Unternehmen von mindestens einem Fall von Wirtschaftskriminalität betroffen.
- Gemäss einer Studie der Association of Certified Fraud Examiners (2008 Report to the Nation Fraud & Abuse) werden 46% aller Fälle von Betrugshandlungen durch Hinweise von Mitarbeitenden, durch das sogenannte „Whistleblowing“, aufgedeckt.
- Bundesrat Hans Rudolf Merz übergab am 25. September 2009 die Ratifikationsurkunde der UN Convention Against Corruption (UNCAC) in New York. Somit ist die Schweiz rechtlich an die Einhaltung und Umsetzung der UNCAC-Grundsätze und -Regeln gebunden.
Was passiert auf internationaler Ebene?
Zum sechsten Mal jährt sich nun der Internationale Anti-Korruptionstag, der von der UNO ins Leben gerufen wurde. Anlass dafür war die Unterzeichnung der UNCAC am 9. Dezember 2003. Über 100 Staaten hatten sich damals für die Bekämpfung und Prävention der Korruption ausgesprochen. 2005 trat die UNCAC in Kraft und wurde bis heute von 141 Staaten ratifiziert.
In Doha, Katar, wurde am 13. November dieses Jahres über die weitere Zukunft der internationalen Korruptionsbekämpfung entschieden. Das Resultat der Konferenz ist ernüchternd. Die Vertragsstaaten haben sich für einen Überprüfungsmechanismus der UNCAC auf freiwilliger Basis entschieden. Die einzelnen Vertragsstaaten dürfen die Länderbesuche der Prüfgruppen verweigern und sich auch gegen die Veröffentlichung der jeweiligen Länderberichte stellen. Die Zivilgesellschaft wird in den Überprüfungsmechanismus nicht mit einbezogen wie es bei anderen internationalen Instrumenten der Fall ist (OECD Convention on Combating Bribery of Foreign Public Officials , Criminal Law Convention on Corruption of the European Council). Die UNCAC Coalition, bei der Transparency International Schweiz Mitglied ist, bedauert diesen Entscheid. Sie befürchtet, dass bei gewissen Staaten Anti-Korruptionsbemühungen ohne zwingende Überwachungsmechanismen ein reines Lippenbekenntnis bleiben. Die Koalition wird weiterhin aktiv bleiben und zu den jeweiligen Ländern Schattenberichte verfassen.
Fälle aus der Schweiz
Fall 1: Visa gegen Schmiergeld erteilt
(Quellen: Berner Zeitung BZ 21.8.09, swissinfo.ch 10.12.06, NZZ 4.2.08)
Im August 2009 klagte die Bundesanwaltschaft den ehemaligen Kanzleichef der Schweizer Botschaft in Peru wegen mutmasslicher Visa-Fälschungen und Korruption beim Bundesstrafgericht in Bellinzona an. Dieser stand als Botschaftssekretär der Visa-Abteilung in Lima bis September 2004 vor. Während dieser Zeit soll der Botschaftssekretär mehrfach missbräuchlich und gegen Geld und andere unrechtmässige Vorteile Visa gefälscht und ausgestellt haben. Im März 2005 wurde er verhaftet und sass während drei Wochen in Untersuchungshaft. Die Bundesanwaltschaft fordert eine Verurteilung des Ex-Diplomaten von bis zu siebeneinhalb Jahren wegen passiver Bestechung (Art. 322quater StGB), ungetreuer Amtsführung (Art. 314 StGB) und Amtsmissbrauch (Art. 312 StGB). Der Prozesstermin ist noch nicht festgelegt. Gemäss den Informationen des Bundesstrafgerichts sei aber bis Ende Jahr mit einem Urteil zu rechnen.
Anklagen und auch Verurteilungen wegen korrupten Handlungen im Zusammenhang mit der unrechtmässigen Abgabe von Visa in jüngerer Zeit betreffen auch Botschaftsangestellte in Moskau, Nigeria, Oman, Kongo (Kinshasa) und Serbien. Eine vertrauliche Liste des Aussenministeriums hatte gezeigt, dass 33 Schweizer Botschaften vom EDA selbst als korruptionsgefährdet eingestuft wurden. (Sonntagszeitung 10.12.06)
Fall 2: Whistleblowing im Sozialamt Zürich – Zivilcourage wird belohnt, oder? (NZZ 4.11.09)
Im Februar 2007 haben zwei Mitarbeiterinnen des Zürcher Sozialamts einem Journalisten der „Weltwoche“ vertrauliche Unterlagen übergeben und dadurch mehrere Fälle von Sozialhilfe-Missbrauch an die Öffentlichkeit gebracht. Die zwei Angestellten der Stadt gaben später ihr Vorgehen zu und wurden von der Polizei von ihrem Arbeitsplatz abgeführt. Im März 2008 folgte die fristlose Entlassung. Vor dem Bezirksgericht sprach die Einzelrichterin die beiden Frauen frei – sie attestierte zwar eine Amtsgeheimnisverletzung, aber die beiden Angeklagten hätten einen Rechtfertigungsgrund gehabt, die Öffentlichkeit zu informieren. Die beiden Mitarbeiterinnen «hätten keine andere Möglichkeit gehabt, auf die Missstände in der Zürcher Sozialhilfe aufmerksam zu machen», so die Einzelrichterin gegenüber der NZZ. Ein Urteil des Bundesgerichtes stützt diese Ausnahme-Klausel. Der Zürcher Stadtrat reichte Anfang November Rekurs gegen das Urteil der Einzelrichterin ein. Es gehe um zentrale Fragen des Amtsgeheimnisses und damit um wichtige Interessen der Stadt, so der Stadtrat in seiner Mitteilung. Insbesondere das Sozialdepartement, die Stadtpolizei, städtische Spitäler und -heime befassten sich mit Themen, die hohe Vertraulichkeit erforderten, begründet der Stadtrat seinen Entscheid. Die Stellen müssten daher wissen, unter welchen Bedingungen diese Vertraulichkeit geschützt ist. Der Rekurs ist hängig.
Links:
- UNODC Anti-Korruptionstag
- Weitere Informationen zum Anti-Korruptionstag von Transparency International Schweiz
- UNCAC Coalition statement
- Informationen zum CPI 2009 von TI Schweiz:
- CPI 2009