Whistleblower
Oftmals werden die Whistleblower aber nicht aktiv, weil sie Diskriminierungen wie Entlassung, unmittelbare Bedrohung oder Mobbing befürchten. Deshalb setzt sich TI Schweiz für einen besseren rechtlichen Schutz von Whistleblowern ein. Im Jahr 2003 initiierte sie eine Aktion mit Nationalrat Remo Gysin und Ständerat Dick Marty, die in den jeweiligen Räten eine entsprechende Motion einreichten. Nachdem der Ständerat im Jahr 2005 der Motion Gysin zustimmte, wurde sie vom Nationalrat in der Sommersession 2007 schliesslich angenommen. Mit der Motion Gysin wird der gesetzliche Schutz von Whistleblowern verbessert und bewahrt Personen, die bei Korruptionsfällen in Unternehmen als Informanten auftreten, vor Kündigungen und anderen Formen der Diskriminierung. Der Bundesrat hat eine entsprechende Teilrevision des Obligationenrechts am 5. Dezember 2008 in die Vernehmlassung geschickt, an der sich auch TI Schweiz beteiligt.
Zur Zeit erarbeitet TI einen Leitfaden für Whistleblower, der ihnen konkrete Verhaltenstipps gibt. Ausserdem stellen wir eine Liste von Anlaufstellen in der Schweiz zusammen. Sie können diese hier bestellen.