Beschaffungswesen

Beschaffungswesen

Das öffentliche Beschaffungsrecht regelt ein volkswirtschaftlich bedeutsames Segment der schweizerischen Volkswirtschaft. Die Gesamtsumme der durch die Gemeinden, die Kantone und den Bund für die Beschaffung von Bauten, Waren und Dienstleistungen aufgewendeten Mittel entspricht rund 25% der gesamten Staatsausgaben und 8% des Bruttoinlandprodukts. Das öffentliche Beschaffungswesen gehört zu den korruptionsanfälligsten Tätigkeitsbereichen. Um einen Zuschlag zu erhalten, kann mit unlauteren Methoden nachgeholfen werden, so dass schlussendlich nicht das wirtschaftlich beste Angebot den Zuschlag erhält, sondern eines, das durch Bestechung überzeugt hat. Solche korrupte Vorgänge werden durch intransparente Entscheidungswege verschleiert.

TI hat mit der Integritätsklausel ein Instrument entwickelt, um Missbräuche im Beschaffungsprozess zu verhindern. Die Integritätsklausel bezweckt, dass sämtliche an einer Ausschreibung interessierten Anbieter auf die Zahlung von Bestechungsgeldern verzichten. Es soll die Gewissheit herrschen, dass alle Konkurrenten nicht bestechen. Dadurch wird das folgende, immer wieder gehörte Argument entkräftet: “Ich muss bestechen, weil die andern es auch tun und ich sonst den Auftrag verliere“. Die ausschreibende Stelle verpflichtet sich, dafür zu sorgen, dass die Auftragsvergabe auf transparente Weise erfolgt und die zuständigen Beamten keine Bestechungsgelder annehmen.